Rechtliches Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 3. Juli 2026

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

1.1 Identität des Anbieters

Goldflux tritt als Marke von Goldflux Technologies OÜ auf, registriert unter der Nummer 17479596, mit eingetragener Anschrift Harju maakond, Kesklinna linnaosa, Pärnu mnt 139b, 11317 Tallinn, Estland.

1.2 Kunde

Die juristische Person oder natürliche Person, die in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt und mit Goldflux eine Vereinbarung schließt.

1.3 Vereinbarung

Jede Vereinbarung zwischen Goldflux und dem Kunden in Bezug auf strategische Beratung, Softwareentwicklung, KI-Systeme, Pilotprojekte oder verwandte Dienstleistungen.

1.4 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen und Dienstleistungen von Goldflux, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.5 Abweichungen

Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Artikel 2 – Dienstleistungen von Goldflux

2.1 Leistungspaket

  • strategische (KI-)Beratung
  • Machbarkeitsnachweise und Pilotprojekte
  • Konzeption und Entwicklung von Software und KI-Systemen
  • technische Unterstützung und Analyse
  • Software als Dienstleistung

2.2 Software als Dienstleistung (SaaS)

Goldflux kann Software, KI-Systeme und digitale Funktionen über Online-Umgebungen oder Plattformen als Dienstleistung bereitstellen ("Software as a Service"). Verfügbarkeit, Funktionalität und Nutzungsbedingungen werden je Vereinbarung oder Dienstleistung näher festgelegt.

2.3 Bemühensverpflichtung

Goldflux übernimmt Bemühensverpflichtungen und keine Erfolgspflichten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2.4 Ausschluss regulierter Beratung

Goldflux erbringt keine Rechts-, Finanz-, Steuer- oder sonstige regulierte Beratung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 3 – Zustandekommen und Erfüllung von Vereinbarungen

3.1 Zustandekommen

Eine Vereinbarung kommt nach schriftlicher Annahme eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung zustande.

3.2 Einschaltung Dritter

Goldflux ist berechtigt, bei der Erfüllung der Vereinbarung Dritte einzuschalten.

3.3 Informationspflicht des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen zur Verfügung, die für die Erfüllung der Vereinbarung vernünftigerweise erforderlich sind.

3.4 Risiko unrichtiger Informationen

Verzögerungen oder Fehler, die aus unrichtigen oder unvollständigen Informationen des Kunden entstehen, gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

Artikel 4 – Pflichten des Kunden

4.1 Verantwortlichkeiten des Kunden

  • die Richtigkeit der bereitgestellten Daten,
  • die rechtmäßige Nutzung der gelieferten Software, Systeme und Ergebnisse,
  • die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften innerhalb seiner Organisation

4.2 Eigene Verantwortung

Der Kunde bleibt jederzeit vollständig verantwortlich für Entscheidungen, die auf Analysen, KI-generierten Ergebnissen oder von Goldflux bereitgestellter Beratung beruhen.

Artikel 5 – Vergütungen und Zahlung

5.1 Festlegung der Vergütung

Vergütungen werden in der Vereinbarung oder im Angebot festgelegt.

5.2 Zahlungsfrist

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

5.3 Mehrwertsteuer und Zuständigkeit

Je nach Zuständigkeitsbereich und Art der innerhalb Europas erbrachten grenzüberschreitenden Dienstleistungen kann Mehrwertsteuer anfallen.

5.4 Folgen verspäteter Zahlung

  • die Leistung auszusetzen,
  • gesetzliche Handelszinsen zu berechnen,
  • außergerichtliche Inkassokosten weiterzugeben

Artikel 6 – Geistiges Eigentum

6.1 Eigentumsrechte

  • Quellcode
  • Algorithmen
  • KI-Modelle
  • Prompts
  • Architekturen
  • Dokumentation

6.2 Nutzungsrecht

Der Kunde erhält ausschließlich ein nicht-exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Geschäftszwecke.

6.3 Abweichung

  • nach einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und
  • gegen angepasste Bedingungen und Vergütungen.

6.4 SaaS

Die Gewährung des Zugangs zu Software oder Systemen als Dienstleistung impliziert keine Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums.

Artikel 7 – Nutzung von KI und Ergebnissen

7.1 Probabilistische Ergebnisse

Von Goldflux eingesetzte KI-Systeme und -Modelle erzeugen probabilistische Ergebnisse.

7.2 Garantien

  • die Ergebnisse vollständig, fehlerfrei oder aktuell sind,
  • die Ergebnisse für bestimmte Entscheidungen geeignet sind

7.3 Unterstützende Rolle

KI-generierte Ergebnisse dienen als Unterstützung und ersetzen nicht das menschliche Urteilsvermögen.

7.4 Eigenes Risiko

Der Kunde akzeptiert, dass die Nutzung KI-generierter Ergebnisse auf eigenes Risiko erfolgt.

Artikel 8 – Haftung und Beschränkung

8.1 Beschränkung auf unmittelbare Schäden

Die Haftung von Goldflux ist auf unmittelbare Schäden beschränkt.

8.2 Gesamthaftung

Die Gesamthaftung ist beschränkt auf:
  • den unter einer Versicherung ausgezahlten Betrag oder
  • falls keine Versicherungsleistung verfügbar ist: den Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags.

8.3 Haftungsausschluss

Goldflux haftet nicht für:
  • mittelbare Schäden,
  • Folgeschäden,
  • entgangenen Gewinn,
  • Entscheidungen des Kunden auf Grundlage von Beratung oder KI-generierten Ergebnissen.

8.4 Nutzung von Software und Zugang

  • 8a.1 Goldflux gewährt dem Kunden ein beschränktes, nicht-exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der von Goldflux bereitgestellten Software und den Systemen, ausschließlich für interne Geschäftszwecke.
  • 8a.2 Für Wartung, Updates oder Sicherheitsmaßnahmen ist Goldflux berechtigt, die Software zu ändern, zu warten oder vorübergehend außer Betrieb zu nehmen.
  • 8a.3 Goldflux garantiert nicht, dass die Software jederzeit ohne Unterbrechungen oder Fehler verfügbar ist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  • 8a.4 Der Kunde ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Nutzung von Zugangsdaten, Berechtigungen innerhalb seiner Organisation und die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften bei der Nutzung der Software.

Artikel 9 – Vertraulichkeit

9.1 Vertraulichkeitspflicht

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln.

9.2 Dauer

Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Vereinbarung in Kraft.

Artikel 10 – Datenschutz und Schutz personenbezogener Daten

10.1 Einhaltung

Goldflux verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

10.2 Datenschutzrichtlinie

Weitere Informationen sind in der Datenschutzrichtlinie von Goldflux enthalten.

10.3 Rolle als Auftragsverarbeiter

Wenn Goldflux als Auftragsverarbeiter handelt, werden hierüber gesonderte Vereinbarungen getroffen.

Artikel 11 – Laufzeit und Beendigung

11.1 Laufzeit

Die Vereinbarung wird für die vereinbarte Laufzeit geschlossen.

11.2 Kündigung

Beide Parteien können die Vereinbarung schriftlich unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist beenden.

11.4 Beendigung von SaaS

Nach Beendigung der Vereinbarung erlischt das Zugangsrecht zu von Goldflux angebotener Software und Systemen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

11.3 Fortgeltung

  • geistiges Eigentum,
  • Haftung,
  • Vertraulichkeit

Artikel 12 – Beschwerden, Streitigkeiten und anwendbares Recht

12.1 Anwendbares Recht

Alle Vereinbarungen unterliegen estnischem Recht, sofern nicht in einer spezifischen Vereinbarung schriftlich etwas anderes festgelegt wurde, etwa um an das europäische Land anzuschließen, in dem der Kunde ansässig ist.

12.2 Zuständiges Gericht

Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in Tallinn, Estland, vorgelegt, sofern nicht in einer spezifischen Vereinbarung schriftlich ein anderes zuständiges Gericht festgelegt wurde.

Artikel 13 – Änderungen und Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen

Goldflux ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.

13.2 Versionskontrolle

Es gilt stets die jeweils aktuelle Fassung.